Reform der rechtlichen Betreuung: „Unterstützen vor Vertreten“ zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung
Kann die „trockene Materie“ des Betreuungsrechts mit Schwung und Humor vermittelt werden? Bei einer Fortbildung des Betreuungsvereins St. Martin im Hofgut Farny, Dürren, gelang dies Prof. Dr. Andreas Scheulen, Fachanwalt und langjähriger Berufsbetreuer aus Nürnberg. 35 ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer wurden so in das neue Betreuungsrecht eingeführt, das am 1.1.2023 in Kraft tritt.
Der Betreuungsverein St. Martin im Kreis Ravensburg e. V. ist einer der größten Betreuungsvereine in Baden-Württemberg; er vermittelt Ehrenamtliche für rechtliche Betreuungen, bildet sie aus und unterstützt sie. So auch bei dieser gelungenen ganztägigen Fortbildung, die von der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg gefördert wurde.
Was kommt mit der Reform des Betreuungsrechts? Was bleibt? Das waren die zentralen Fragen des Tages.
Ein Ziel der Reform: die Selbstbestimmung der Betreuten soll gestärkt werden; sie sollen dabei unterstützt werden, ihr Leben im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach ihren Wünschen zu gestalten. In der Umsetzung heißt dies, die rechtliche Betreuung soll in erster Linie die Betreuten bei der Besorgung ihrer Angelegenheiten durch eigenes, selbstbestimmtes Handeln unterstützen. Dabei werden die Betreuer zu „rechtlichen Assistenten“ und intervenieren nur, wenn es notwendig ist, um erhebliche Gefahren für den Betroffenen abzuwenden.
Eine weitere wichtige Änderung ist, dass es eine Betreuung in allen Angelegenheiten künftig nicht mehr geben wird. Gemäß dem Erforderlichkeitsgrundsatz müssen die Betreuungsgerichte ab dem 1.1.2023 die Aufgabenbereiche ausdrücklich anordnen, d. h. das Gericht prüft für jeden einzelnen Aufgabenbereich, ob eine Betreuung dort tatsächlich notwendig ist.
Das Handeln der Betreuerinnen und Betreuer und deren persönliche Eignung wird im reformierten Betreuungsrecht als zentraler Maßstab geregelt. Um die Qualität der ehrenamtlichen Betreuung zu sichern, ist die Anbindung an einen Betreuungsverein für alle Betreuungen von großer Wichtigkeit. Der Betreuungsverein St. Martin ist hier ein sehr guter Partner und steht für einen hohen Qualitätsanspruch. Da die Anzahl der Betreuungen stetig zunimmt, freut sich der Betreuungsverein St. Martin über Menschen, die sich respektvoll, motiviert und gewissenhaft für die Tätigkeit als ehrenamtliche/r Betreuer/in engagieren wollen.
Nach abschließenden Worten des 1. Vorsitzenden des Betreuungsvereins St. Martin Herrn Kraus und der Geschäftsführerin Frau Bettinger ging ein sehr informativer, spannender und nicht zuletzt auch humorvoller Fortbildungstag zu Ende.
Mehr Informationen: www.betreuungsverein-st-martin.de
Kontakt: Betreuungsverein.St.Martin@t-online.de
Text und Foto: Doris Guendel und Betreuungsverein St. Martin im Kreis RV e. V.
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