Werden Sie Mitglied unserer Stifterversammlung.
Eine Zustiftung ist eine sehr nachhaltige Form der Unterstützung. Sie erhöhen damit dauerhaft das Grundstockvermögen der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg und stärken langfristig ihre Leistungsfähigkeit. Mit den erwirtschafteten Kapitalerträgen werden Projekte gemäß dem Stiftungszweck finanziert. Eine Zustiftung kann in Form von Geld oder Sachleistungen, beispielsweise auch Immobilien, erfolgen. Zustiftungen sind bei der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg bereits ab einem Betrag von 500 Euro möglich.
Auch Unternehmen können sich mit einer Zustiftung beteiligen. Eine Vertretung Ihres Unternehmens wird damit stimmberechtigtes Mitglied in der Stifterversammlung.
Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Zustiftungen können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Bankverbindung:
Kreissparkasse Ravensburg
IBAN: DE24 6505 0110 0101 0202 02
BIC: SOLADES1RVB
Verwendungszweck: Zustiftung
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IBAN DE24 6505 0110 0101 0202 02
BIC SOLADES1RVB
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