Mit Ihrem Nachlass Gutes tun.
Viele Menschen setzen sich bewusst mit der Frage auseinander, was nach ihrem Tod mit ihrem Nachlass geschehen soll. Dabei sind viele Aspekte zu bedenken: zum Beispiel die Absicherung der Familie, Pflichtteilansprüche und Erbschaftssteuern. Dazu gehört auch die Frage, wie das Vermögen sinnvoll eingesetzt werden kann. Sie haben die Möglichkeit, die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg in Ihrem Testament zu berücksichtigen und damit über Ihren Tod hinaus Gutes zu bewirken. Ihr Erbe, Teilerbe oder Vermächtnis kann ohne Abzüge seine Wirkung entfalten, da die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg als gemeinnützige Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit ist. Auch wenn Sie selbst etwas geerbt haben, können Sie das so erhaltene Vermögen ganz oder teilweise innerhalb eines bestimmten Zeitraumes der Bürgerstiftung übertragen und Erbschaftssteuer vermeiden.
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