Eine Stiftung mit Ihrem Namen

Sie haben die Möglichkeit, unter dem Dach der Bürgerstiftung Kreis Ravensburg eine eigene Stiftung zu gründen. So kann ab einem Betrag von 50.000 Euro eine Zustiftung als Treuhandstiftung oder Stiftungsfonds unter dem Dach der Bürgerstiftung errichtet und mit dem Namen des Zustifters und dem gewünschten Förderzweck verbunden werden. Die Bürgerstiftung bietet in diesem Fall kostenlos den organisatorischen Rahmen und die Verwaltung und sorgt dafür, dass die Erträge vollständig im Sinne des Stifters verwendet werden.

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Vorteile und Merkmale für Stiftungsfonds


- Diese Stiftung ist auf Dauer angelegt und hat eine eigene Satzung - Die Stiftung ist (bis zu 1 Mio. Euro) voll steuerlich abzugsfähig. - Die Stiftung kann einen vom Stifter gewählten Namen, auch den eigenen, tragen. - Der Stifter kann einen eigenen Förderzweck wählen und in der Satzung eigene Regelungen zur Verwendung der Erträge treffen. - Träger und Verwalter der Stiftung ist die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, deren Satzung die Basis für die Stiftung ist. - Der Stifter hat volle Transparenz über seine Stiftung und kann selbst mitbestimmen. - Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg übernimmt in Sonderfällen weitere Aufgaben, zum Beispiel die Grabpflege des Stifters.

Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne.

Einen kurzen Überblick zu den unterschiedlichen Stiftungstypen erhalten Sie hier: https://www.deutsches-stiftungszentrum.de/stiftungswissen/stiftungstypen

Bankverbindung 

Kreissparkasse Ravensburg 

IBAN DE24 6505 0110 0101 0202 02 

BIC SOLADES1RVB

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